Berufsstart Bau – mit möglicher Einstiegsqualifizierung

Im Rahmen eines Jahrespraktikums mit der Möglichkeit auf eine Einstiegsqualifizierung bieten wir ausbildungswilligen Menschen gem. § 54a(4) SGB III die nachfolgenden Möglichkeiten.

Zielgruppe:

  • Ausbildungswillige Menschen - Einstiegsqualifizierung nach § 16 Abs. 1 SGBII iVM § 54a SGB III, es besteht hierbei keine Altersbeschränkung
  • Bei der Agentur für Arbeit gemeldete Bewerber mit Vermittlungshemmnissen 
  • Ausbildungssuchende mit fehlender Ausbildungsreife
  • Lernbeeinträchtigte / benachteiligte Jugendliche
  • auch Asylbewerber/-innen und geduldete Personen mit Beschäftigungserlaubnis
  • Erhöhter Sprachförderbedarf (A2 + B1)
  • unzureichend beruflich orientiert 
  • Interesse an einer dualen Ausbildung

Weiterbildungsdauer:
Die Gesamtdauer des Projektes beträgt 12 Monate. Die Dauer verringert sich möglicherweise bei späterem Eintritt in die Maßnahme oder bei vorzeitigem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis. Der Praktikumsanteil in einem Handwerksbetrieb beträgt 50%. Übernahme der Fahrtkosten für den gesamten Zeitraum des Projektes.

Zum Inhalt:
Fachpraktische Vermittlung handwerklicher Grundtechniken mit den erforderlichen theoretischen Anteilen und praktischem Bezug in den Werkstätten und dem Freigelände des Ausbildungszentrums über insgesamt ein Jahr. Die Teilnehmer bauen ihre parktischen und theoretischen Kenntnisse im Sinne einer Einstiegsqualifizierung auf. 

Folgende Fachinhalte werden in unterschiedlichen Schwerpunkten vermittelt:

  • Tiefbau
  • Mauerwerksbau
  • Putz
  • Holzbau / Schalung
  • Stahlbetonbau / Bewehrung / Beton
  • Trockenbau

Gemäß Ihrer Neigung absolvieren die Teilnehmer innerhalb des Jahres. 50 % der Zeit ein betriebliches Praktikum in einem Handwerksbetrieb. Hier lernen die Teilnehmer den Umgang mit Mitarbeitern sowie Kunden hautnah kennen und bekommen eine realistische Vorstellung von diesem Beruf auf gegebenen Baustellen. 

Während der gesamten Dauer bietet die Maßnahme eine berufsbezogene Sprachförderung und sozialpädagogische Begleitung durch Stützlehrer und pädagogische Fachkräfte. 

Das Ziel der Maßnahme:
Das Ziel ist die Vermittlung schriftlicher / mündlicher / mathematischer und wirtschaftlicher Grundkenntnisse, die Teilvermittlung des Lernstoffs aus dem 1. Ausbildungsjahr und natürlich die Vermittlung in eine direkt anschließende Berufsausübung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handwerk. 

Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung ist ein abgeschlossener Vertrag zwischen Betrieb und Azubi gem. § 26 BBIG (wird über das Ausbildungszentrum gemacht). Es besteht keine weitere schulische Vorbedingung. 
       

Die Informationen als pdf-Datei im Überblick

Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft für den Werra-Meißner-Kreis

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